Satisfaktion

image

Satisfaktion f. ‘Genugtuung (bes. in Form einer Ehrenerklärung), Schadenersatz, Abfindung’. Der (heute seltener gebrauchte) Ausdruck der Rechtssprache ist entlehnt (16. Jh.) aus lat.satisfactio (Gen. satisfactiōnis) ‘Befriedigung (eines Gläubigers), Genugtuung, Entschuldigung’, dem Verbalabstraktum zu lat. satisfacere‘Genüge tun, leisten, befriedigen’; vgl. lat. satis‘genug’ und facere ( factum) ‘machen, tun’. Seit der Mitte des 17. Jhs. bes. (nach dem damaligen Ehrenkodex der Offiziere und Studenten) ‘Genugtuung für eine Beleidigung durch Bereitschaft zum Duell’, zumal in den Wendungen Satisfaktion geben, erteilen, fordern,nehmen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s