Satisfaktion f. ‘Genugtuung (bes. in Form einer Ehrenerklärung), Schadenersatz, Abfindung’. Der (heute seltener gebrauchte) Ausdruck der Rechtssprache ist entlehnt (16. Jh.) aus lat.satisfactio (Gen. satisfactiōnis) ‘Befriedigung (eines Gläubigers), Genugtuung, Entschuldigung’, dem Verbalabstraktum zu lat. satisfacere‘Genüge tun, leisten, befriedigen’; vgl. lat. satis‘genug’ und facere ( factum) ‘machen, tun’. Seit der Mitte des 17. Jhs. bes. (nach dem damaligen Ehrenkodex der Offiziere und Studenten) ‘Genugtuung für eine Beleidigung durch Bereitschaft zum Duell’, zumal in den Wendungen Satisfaktion geben, erteilen, fordern,nehmen.